Was darf nicht im Koffer mitgenommen werden? – Die wichtigsten Regeln
Die Reiseplanung kann aufregend sein: Koffer packen, an alles Wichtige denken und sich auf den bevorstehenden Urlaub freuen. Doch gerade beim Fliegen gibt es eine Reihe von Vorschriften und Regeln, was in den Koffer darf – und was nicht. Diese Bestimmungen sind nicht nur ein Ärgernis, sondern in vielen Fällen auch eine Frage der Sicherheit. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Gegenstände auf keinen Fall in den Koffer gehören und wie Sie Ihre Reise reibungslos gestalten können.
1. Gefahrgüter und Explosive Stoffe: Streng verboten
Ein besonders wichtiger Aspekt bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen ist der Umgang mit Gefahrstoffen. Explosive und entzündliche Materialien dürfen aus gutem Grund nicht ins Flugzeug. Hierzu zählen zum Beispiel:
- Feuerwerkskörper: Silvesterknaller, Wunderkerzen und andere Pyrotechnik dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Koffer mitgenommen werden. Sie stellen ein enormes Risiko für die Flugsicherheit dar.
- Spraydosen und Gase: Sprühdosen wie Deodorants oder Haarspray dürfen zwar im begrenzten Umfang im Handgepäck und Koffer mitgeführt werden, sofern sie in handelsüblichen Mengen und zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Gasflaschen, Campingkocher mit Brennstoffen oder Druckluftbehälter sind jedoch absolut verboten.
- Streichhölzer und Feuerzeuge: Während ein einfaches Feuerzeug in der Regel im Handgepäck erlaubt ist, dürfen Streichhölzer und Gasfeuerzeuge auf keinen Fall in den Koffer. Einige Fluggesellschaften erlauben ein einfaches Einwegfeuerzeug im Handgepäck, wenn es einzeln mitgeführt wird. Mehrere Feuerzeuge oder Streichholzschachteln sind jedoch nicht gestattet.
Auch explosive Stoffe wie Sprengstoffe, Munition und Feuerwerkskörper sind in jeglicher Form strengstens verboten. Selbst kleine Mengen dieser Gefahrstoffe können im Gepäck zum Startverbot führen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
2. Flüssigkeiten: Begrenzungen im Handgepäck beachten
Ein weiterer wichtiger Punkt sind Flüssigkeiten. Viele Reisende sind mit der „100-ml-Regel“ für das Handgepäck vertraut: Flüssigkeiten, Gele und Cremes dürfen nur in Behältern mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 Millilitern mitgeführt werden. Diese müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel verpackt sein.
Doch wie sieht es mit Flüssigkeiten im aufgegebenen Koffer aus? Prinzipiell dürfen Sie größere Mengen an Flüssigkeiten, wie Shampoo-Flaschen, Weinflaschen oder Kosmetikprodukte, im aufgegebenen Gepäck mitführen. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen:
- Gefährliche Flüssigkeiten: Entzündbare Flüssigkeiten wie Benzin, Lacke, Lösungsmittel oder Alkohol mit einem Alkoholgehalt von über 70 % sind sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck verboten. Diese Stoffe gelten als Gefahrgut und können im Flugzeug zu gefährlichen Situationen führen.
- Getränke und alkoholische Produkte: Alkoholische Getränke unter 70 % Alkoholgehalt können in begrenzter Menge im Koffer transportiert werden. Viele Fluggesellschaften erlauben bis zu fünf Liter pro Person, sofern die Flaschen bruchsicher verpackt sind. Höherprozentiger Alkohol ist jedoch grundsätzlich verboten.
3. Wertgegenstände und Elektronik: Gehören ins Handgepäck
Wertgegenstände wie Laptops, Tablets, Smartphones, Kameras und Schmuck sollten immer im Handgepäck transportiert werden. Auch wichtige Reisedokumente, Bargeld, Kreditkarten und Medikamente gehören keinesfalls in das Aufgabegepäck. Der Grund dafür ist nicht nur die Diebstahlgefahr, sondern auch die Tatsache, dass aufgegebenes Gepäck verloren gehen kann.
Darüber hinaus sind Lithium-Ionen-Batterien, die in vielen elektronischen Geräten verbaut sind, in großen Mengen im aufgegebenen Koffer verboten. Diese Akkus können sich bei Beschädigung entzünden und stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Kleine Geräte wie Smartphones, Tablets und Laptops dürfen im Gepäck mitgeführt werden, jedoch sollten Ersatzakkus separat und sicher verpackt werden, damit sie im Gepäck, das sich in der Flugzeugkabine befindet, keinen Schaden anrichten.
4. Lebensmittel: Vorsicht bei internationalen Reisen
Bei Reisen ins Ausland sind besonders bei Lebensmitteln strenge Regelungen zu beachten. Viele Länder haben strikte Einfuhrbestimmungen für bestimmte Lebensmittel wie Fleisch, Milchprodukte, Obst, Gemüse und Pflanzen. Diese Bestimmungen dienen dem Schutz der heimischen Landwirtschaft und der Verhinderung von Krankheiten.
- Frische Lebensmittel: In vielen Fällen sind frische Lebensmittel, insbesondere Fleisch und Milchprodukte, im aufgegebenen Koffer verboten oder unterliegen bestimmten Einfuhrbeschränkungen. Bei internationalen Flügen sollten Sie sich vorab über die Zoll- und Einfuhrbestimmungen des Ziellandes informieren.
- Alkoholische Getränke und Spezialitäten: Lokale Spezialitäten und alkoholische Getränke können in begrenzten Mengen im Koffer mitgeführt werden. Bei hochprozentigen Spirituosen gelten jedoch die bereits genannten Beschränkungen hinsichtlich des Alkoholgehalts.
- Lebensmittel aus Duty-Free: Lebensmittel, die im Duty-Free-Shop gekauft wurden, dürfen in der Regel mitgeführt werden. Beachten Sie jedoch, dass auch hier bei der Einreise in bestimmte Länder Beschränkungen gelten können.
5. Waffen und scharfe Gegenstände: Absolute Tabuzone
Waffen und scharfe Gegenstände sind ein absolutes Tabu im Flugzeug. Dazu zählen nicht nur Schusswaffen, sondern auch:
- Messer, Scheren und Rasierklingen: Diese sind weder im Handgepäck noch im Koffer erlaubt, sofern sie eine bestimmte Klingenlänge überschreiten. Kleine Taschenmesser oder Nagelscheren dürfen in einigen Fällen im aufgegebenen Koffer transportiert werden, sollten jedoch vorher sicher verpackt werden.
- Sportgeräte: Gegenstände wie Golfschläger, Baseballschläger, Wanderstöcke und andere sperrige oder schwere Sportgeräte können zwar im Koffer transportiert werden, dürfen aber nicht ins Handgepäck. Einige Fluggesellschaften verlangen hierfür eine spezielle Anmeldung und Verpackung.
- Selbstverteidigungsgeräte: Pfefferspray, Elektroschocker und andere Selbstverteidigungsmittel sind grundsätzlich sowohl im Handgepäck als auch im Koffer verboten.
6. Medizinische Ausrüstung und Medikamente: Was ist erlaubt?
Medizinische Geräte und Medikamente dürfen im Handgepäck mitgeführt werden, solange sie für die Dauer der Reise notwendig sind. Für flüssige Medikamente gilt die 100-ml-Regel im Handgepäck nicht, sie müssen jedoch bei der Sicherheitskontrolle separat vorgelegt werden.
- Medikamente: Verschreibungspflichtige Medikamente sollten in der Originalverpackung und mit einer ärztlichen Bescheinigung transportiert werden, besonders wenn sie Spritzen oder Nadeln enthalten.
- Medizinische Geräte: Geräte wie Inhalatoren, Insulinpumpen oder CPAP-Maschinen sollten im Handgepäck mitgeführt werden, um einen sicheren Transport zu gewährleisten.
Fazit
Beim Packen des Koffers für die Flugreise ist es wichtig, die Sicherheits- und Einfuhrbestimmungen genau zu kennen. Explosive und entzündbare Stoffe, Flüssigkeiten mit hohem Alkoholgehalt, Waffen sowie elektronische Geräte mit großen Akkus gehören auf keinen Fall in den Koffer. Wertgegenstände und Medikamente sollten immer ins Handgepäck, während bestimmte Lebensmittel bei internationalen Flügen strengen Einfuhrregelungen unterliegen.
Eine gute Vorbereitung ist das A und O, um Probleme bei der Sicherheitskontrolle oder beim Zoll zu vermeiden. Informieren Sie sich daher vorab über die Bestimmungen der Fluggesellschaft und des Ziellandes. So steht einer entspannten Reise nichts mehr im Weg.