Artikel: Handy-Ladegeräte im Handgepäck oder Koffer: Was Reisende wissen müssen

Handy-Ladegeräte im Handgepäck oder Koffer: Was Reisende wissen müssen
Gehören Handy-Ladegeräte ins Handgepäck oder in den aufgegebenen Koffer? Laut internationalen Luftfahrtvorschriften hängt das vom Typ des Ladegeräts ab. Standard-Ladekabel und Netzadapter dürfen in beiden Gepäckarten transportiert werden, tragbare Ladegeräte (Powerbanks mit Batterien) jedoch nur im Handgepäck. Hier ist ein Überblick über die offiziellen Richtlinien der globalen Luftfahrtbehörden (IATA, TSA, EASA), wo Ladegeräte beim Fliegen verstaut werden dürfen.
Ladekabel und Netzadapter (ohne Batterien)
Ladekabel (USB-Kabel) und Netzteile enthalten keine Batterien oder gefährlichen Komponenten und sind daher sowohl im Handgepäck als auch im Aufgabegepäck erlaubt. Die US-Transportsicherheitsbehörde TSA erlaubt Ladegeräte ausdrücklich in beiden Gepäckarten, empfiehlt jedoch, sie „im Handgepäck zu verstauen“, um Verlust oder Beschädigung zu vermeiden. Auch europäische Behörden verbieten Kabel oder leere Ladegeräte nicht – sie können dort verstaut werden, wo es am praktischsten ist. Viele Reisende behalten sie im Handgepäck, um während der Reise ihre Geräte laden zu können. Sicherheitsbehörden empfehlen, Elektronik sorgfältig zu packen – etwa Kabel ordentlich zu bündeln, um Verwicklungen oder Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.

Tragbare Powerbanks (externe Batterien)
Tragbare Ladegeräte enthalten Lithium-Ionen-Batterien, die bei Beschädigung oder falscher Lagerung als gefährlich gelten. Weltweite Luftsicherheitsvorschriften schreiben vor, dass Ersatzbatterien – einschließlich Powerbanks – nur im Handgepäck transportiert werden dürfen, niemals im aufgegebenen Gepäck. Diese Regel besteht, weil Lithium-Batterien ein Brandrisiko darstellen und im Kabinenbereich besser überwacht werden können. Große Behörden wie TSA und IATA sind sich einig: Powerbanks gehören ausschließlich ins Handgepäck.
Wichtige Einschränkungen für Powerbanks:
- Nur im Handgepäck erlaubt – nicht im aufgegebenen Gepäck.
- Wh-Grenze: Bis zu 100 Wh pro Batterie sind bei den meisten Fluggesellschaften ohne Genehmigung erlaubt (dies deckt nahezu alle Handy-Powerbanks ab, z. B. 27.000 mAh).
- Größere Batterien (100–160 Wh): Nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft erlaubt, meist auf zwei Batterien pro Person beschränkt.
- Über 160 Wh: Auf Passagierflügen vollständig verboten – weder im Hand- noch im Aufgabegepäck zulässig.
- Menge: Für kleinere Powerbanks gibt es keine feste Begrenzung, nur die Anforderung einer „angemessenen Menge“.
- Sicherheit: Batterien sollten einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein (z. B. durch Abkleben der Pole oder Aufbewahrung in separaten Hüllen). Powerbanks dürfen während des Fluges in der Regel nicht genutzt oder geladen werden.
Fazit
Normale Ladekabel und Netzteile dürfen ins Handgepäck oder in den Koffer, sollten aber aus praktischen Gründen lieber im Handgepäck mitgeführt werden. Powerbanks hingegen sind nur im Handgepäck erlaubt – laut IATA-, TSA- und EU-Regeln dürfen sie nicht ins Aufgabegepäck. Überprüfen Sie vor der Reise die Kapazität Ihrer Powerbank: Liegt sie über 100 Wh, ist eine Genehmigung erforderlich; bei über 160 Wh ist der Transport ganz verboten. Wer sich an diese Regeln hält, reist sicher und regelkonform.